Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17) und die Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 14) geben jedem das Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Petition oder Eingabe) an die Volksvertretung zu wenden.
Der Petitionsausschuss hat nach Artikel 65 Absatz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen über die an den Landtag gerichteten Petitionen zu entscheiden.
Beschlüsse zu Massenpetitionen
Arbeitsberichte
Die Zusammensetzung des Petitionsausschusses entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Plenum. Gegenwärtig gehören dem Petitionsausschuss 11 Abgeordnete an.
Ausschussmitglieder
Die Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die
Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren. Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn der Urheber und dessen Postanschrift ersichtlich sind und das vom Landtag im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird (§ 4 Absatz 1 Thüringer Petitionsgesetz vom 15.05.2007). Dieses Formular und weitere Hinweise zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie unter:
Einreichen einer Petition
Kontakt:
Thüringer Landtag
Petitionsausschuss
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Petitionsausschuss[at]Landtag.Thueringen[punkt]de
Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050
http://www.thueringen.de/tlt/parlamentundgremien/ausschuesse/petition/
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