Die Aufgaben der Ausschüsse des Thüringer Landtags korrespondieren weitgehend mit den Zuständigkeiten der Landesregierung, d.h. der Staatskanzlei und den jeweiligen Ministerien. Die Ausschüsse nehmen gegenüber der Landesregierung auch eine wichtige Kontrollfunktion wahr. Sie haben zum Beispiel das Recht, bei Informationsbedarf die Mitglieder der Thüringer Landesregierung jederzeit in eine Ausschuss-Sitzung zu rufen. Die Regierungsmitglieder haben die Verpflichtung, den Ausschüssen Rede und Antwort zu stehen. Auf Antrag eines Mitglieds oder einer Fraktion können sich die Ausschüsse auch mit nicht vom Landtagsplenum überwiesenen Angelegenheiten befassen, soweit sie zu ihrem Aufgabenbereich gehören. („Selbstbefassungsrecht“); die Landesregierung besitzt ebenfalls ein entsprechendes Antragsrecht. In diesen Fällen erörtert der Ausschuss nur den Beratungsgegenstand, ohne hierzu Beschlüsse oder Beschlussempfehlungen an das Landtagsplenum zu fassen.
Alle Ausschüsse sind erreichbar:
Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel.: 0361 37700
E-Mail:
poststelle[at]landtag.thueringen[punkt]de
http://www.thueringen.de/tlt/parlamentundgremien/ausschuesse/
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