Alle späteren Wahlen fielen unter das Wahlgesetz der DDR vom 9. August 1950. Die Sitzverteilung stand bereits vor der Wahl fest.
| Juli 1952 |
Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl, damit Auflösung des Landes Thüringen
auf der Grundlage der Verwaltungsreform auf dem Gebiet der ehemaligen DDR |
| 03. Oktober 1990 |
Neubildung des Bundeslandes Thüringen durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien
Erfurt, Gera und Suhl, zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln |
| 14. Oktober 1990 |
Erste freie Landtagswahlen nach 44 Jahren und damit die 9. freien Landtagswahlen
in der Geschichte Thüringens seit 1920 |
| 10. Januar 1991 |
Der Landtag beschließt in seiner 8. Sitzung: Erfurt ist Sitz des Thüringer
Landtags und die Landeshauptstadt Thüringens |
| 25. Oktober 1993 |
Der Landtag verabschiedet auf der Wartburg in Eisenach die Verfassung für
den Freistaat Thüringen |
| 16. Oktober 1994 |
Wahl des Landtags für die zweite Legislaturperiode nach der Neugründung
des Landes Thüringen im Jahre 1990. Im Volksentscheid geben ca. 70% der Abstimmenden der Verfassung des Freistaats Thüringen ihre
Zustimmung. |
| 12. September 1999 |
Wahl des Landtags für die dritte Legislaturperiode nach der Neugründung
des Landes Thüringen im Jahre 1990. |
| 13. Juni 2004 |
Wahl des Landtags für die vierte Legislaturperiode nach der Neugründung
des Landes Thüringen im Jahre 1990. |