Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 237)

Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens haben die Möglichkeit, aus eigener Initiative ein Thema auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu setzen. Sie können auch einen Gesetzentwurf zur Beratung stellen und ihn bei einer Ablehnung durch das Plenum sogar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Die Verfahren dazu heißen Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Broschüre, die ausführlich über diese Instrumente der direkten Demokratie informiert, kann in der Pressestelle der Thüringer Landtags angefordert werden.

 

Den Text finden Sie in der Rubrik "Politik mitgestalten"


 


http://www.thueringen.de/tlt/gesetze/volksbegehren/
Seite erzeugt am: 04.10.2006, 09:40
Seite geändert am: 17.06.2009, 10:08