Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) - Stand: März 2010


Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

Quelle: Deutscher Bundestag


 


http://www.thueringen.de/tlt/gesetze/grundgesetz/
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