01. Mai 2010 - Festrede anlässlich des 90. Geburtstages des Landes Thüringen

Download-Icon Rede der Landtagspräsidentin Birgit Diezel (PDF-Dokument)

Es gilt das gesprochene Wort!

 
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
meine Damen und Herren Abgeordnete,
verehrte Vertreter der Landesregierung,
meine Damen und Herren Vertreter der Kommunen, der Gerichtsbarkeit und der Bundeswehr, der Kirchen und Glaubensgemeinschaften,
verehrte Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur,
sehr geehrte Vertreter der Medien,
Herr Prof. Mai,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
eine alte Sage führt uns in die Frühzeit Thüringens als politisches Gebilde.
 
Im Jahre 1206 gab Landgraf Hermann I. ein prächtiges Fest im Palas der Wartburg.
 
Der zunächst friedliche Wettstreit der fahrenden Sänger drohte jedoch zu einem mit Waffengewalt ausgetragenem Kampf im Rahmen des Streits zwischen Staufern und Welfen zu geraten.
 
Der Sängerkrieg auf der Wartburg gehört in den reichen Schatz der deutschen Lyrik und als Wagnersche Oper zu den herausragenden Werken deutscher Tonkunst.
 
Zugleich sind der Sängerkrieg und die Wartburg auf das Engste mit der Thüringer Geschichte verwoben und als solche wichtige Pfeiler unserer Identität.
 
Denn wir schreiben der alten Sage die Bedeutung eines Gründungsmythos zu:
 
Thüringen erlangte frühe Geltung als Heimstatt von Kunst und Kultur, während die staatliche Einheit unseres Landes über lange historische Perioden blieb.
 
Abgesehen vom frühen Thüringer Königreich im 5. und 6. Jahrhundert wurde diese Utopie erst vor 90 Jahren mit der Gründung des Landes Thüringen Realität.
 
An diese Gründung wollen wir heute an authentischem Ort erinnern.
 
Dazu begrüße ich Sie sehr herzlich!
 
Ich freue mich, dass so viele Gäste zum Jubiläumsfestakt anlässlich des 90. Gründungstages des Freistaats Thüringen nach Weimar gekommen sind.
 
Meine Damen und Herren,
 
Thüringen – das ist das Land, wo sich Kultur und Natur vereinen.
 
Zwischen Werra und Saale und Weißer Elster, zwischen Südharz und Thüringer Wald gelegen, wurde es in der Poesie oft besungen.
 
Es war Schauplatz unzähliger historischer Ereignisse.
 
Es ist das Land der Heiligen Elisabeth, Martin Luthers und der Musikerfamilie Bach, der Klassiker der deutschen Literatur, das Land Goethes und Schillers, Herders und Wielands.
 
Zugleich bildet es mit dem Bauhaus in Weimar die Heimstatt der modernen, heute globalen Architektur.
 
Nicht nur eine Wiege der deutschen Kultur ist Thüringen, sondern auch ein wichtiger Standort von Innovation und Industrie.
 
Geografisch und kulturell war Thüringen indes schon immer leichter zu fassen denn als politisches Gebilde.
 
Wer sich lange mit der politischen Geschichte Thüringens vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert beschäftigt, muss entweder verzweifeln oder wird sehr duldsam.
 
Zumindest muss er sich viel Zeit nehmen.
 
So dicht ist das Wirkungsgefüge, so verschlungen sind die dynastischen Wege, die Teilungsfolgen und die vielfach gescheiterten Versuche, Fäden wieder zusammenzuknüpfen.
 
Die Geschichte Thüringens war stets vom Partikularismus, von der Sorge der kleinen und großen Souveräne um ihren Besitzstand geprägt.
 
So gab es in Deutschland bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wohl keine Region, die stärker von der Kleinräumigkeit und Zersplitterung geprägt gewesen war als Thüringen.
 
Der in Sachsen geborene, überzeugte Preuße Heinrich von Treitschke hat mit teils bewunderndem, teils kritischem Blick auf die thüringischen Kleinstaaten von der „gemütlichen Anarchie eines patriarchalischen Völkchens“ gesprochen.
 
Dem Urteil Treitschkes über die staatsgestaltenden Leistungen der thüringischen Kleinstaaten könnten wir manches treffende Argument entgegenhalten:
zum Beispiel ein durch Herzog Ernst des Frommen von Sachsen-Gotha-Altenburg verantwortungsbewusst und effektiv strukturiertes und verwaltetes Staatswesen
oder ein für die Zeit vorbildliches Bildungssystem, auch für die unteren Stände.
 
Aber es sind in der Tat die kulturellen Leistungen der thüringischen Residenzen und ihre Hinterlassenschaft, aus denen die Thüringer schon immer einen Großteil ihres Selbstverständnisses bezogen.
 
Gerade diese kulturellen Leistungen bewirkten, dass trotz der politischen Aufsplitterung des Landes seit dem 16. Jahrhundert und den zahlreichen Teilungen ein Zusammengehörigkeitsgefühl der Thüringer Bevölkerung fortbestand.
 
Dies verstärkte sich vor allem unter dem Druck der Napoleonischen Fremdherrschaft.
 
Thüringen mag zwar als einheitliches politisches Gebilde für mehrere Jahrhunderte von der Landkarte verschwunden sein.
 
Im Bewusstsein der Menschen war es nie gänzlich getilgt.
 
Spätestens seit dem 19. Jahrhundert war die territoriale Zersplitterung Thüringens vielen Demokraten ein Dorn im Auge, weil sie ein schwerwiegendes Hemmnis für die Entwicklung des Landes darstellte.
 
Doch die Forderungen nach einer Zusammenschließung Gesamtthüringens unter republikanischer Staatsform erfüllten sich über Jahrzehnte nicht.
 
Erst nach dem Thronverzicht der thüringischen Regenten zwischen dem 9. und 25. November 1918 nach dem 1. Weltkrieg ergab sich die historische Chance, die Einzelstaatlichkeit Thüringens zu überwinden.
 
Mit der Bildung von Gebietsregierungen für die alten Fürstentümer wurde die Gründung des Landes Thüringen eingeleitet.
 
Durch das „Reichsgesetz betreffend das Land Thüringen“ wurden die Länder Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und der Volksstaat Reuß mit Wirkung vom 1. Mai 1920 zum Land Thüringen zusammengeschlossen.
 
Damit war die staatsrechtliche Einigung Thüringens verankert, auch wenn das preußische Thüringen noch nicht integraler Bestandteil des Landes wurde und das Coburger Land sich für einen Beitritt zu Bayern entschied.
 
Die thüringischen Kleinstaaten waren dennoch Geschichte.
 
Mit der Bildung des Landes Thüringen gelang zugleich die größte innerdeutsche Gebietsveränderung seit 1866.
 
Anlässlich des 90. Jubiläums des Freistaats Thüringen kehren wir mit Respekt an einen historischen Ort zurück, der große Bedeutung für unser Land hat.
 
Hier im Fürstenhaus in Weimar trat am 20. Juli 1920 erstmals ein gesamtthüringisches Parlament im Rahmen einer republikanischen Verfassung zusammen.
 
Der Thüringer Landtag blieb diesem Tagungsort – trotz seiner damaligen Unzulänglichkeiten – bis zu seiner letzten Sitzung am 16. Mai 1933 treu.
 
Die ersten Wahlen nach der Gründung des Landes vom 20. Juni 1920 hatten fünf Parteien in den neuen Landtag gebracht: die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands, den Thüringer Landbund, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, die Deutsche Volkspartei, die Deutsche Demokratische Partei und die Deutschnationale Volkspartei.
 
Der ersten Sitzung am 20. Juli 1920 wohnten alle 53 gewählten Abgeordneten bei, unter ihnen zwei Frauen.
 
Staatsminister Dr. Paulssen eröffnete die historische Sitzung mit folgenden Worten:
 
„[ich] habe die Ehre, die ersten Volksvertreter Thüringens, die aus allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlen hervorgegangen sind, hier zu begrüßen.
 
Ich begrüße Sie in einem Raum, der noch gewisse Spuren der Unfertigkeit in sich trägt. ...
 
Auch das große Haus unseres Heimatlandes, unseres geeinten Thüringen, trägt noch die Spuren der Unfertigkeit an allen Ecken und Enden an sich.
 
Es ist erst im Rohbau errichtet.
 
Es einzurichten und wohnlich zu gestalten, wird Ihre Aufgabe sein. ...
 
Um uns die große Arbeit zu erleichtern, dürfen wir uns vielleicht eins geloben ...
 
Wir wollen bei allem Widerstreit der politischen Gegensätze, die zu verbergen und zu verdunkeln kein Wert hat, nie vergessen, dass wir Brüder eines Stammes, Erwählte eines Volkes sind, von dem heißen Streben erfüllt, nur das Beste zu tun und zu wollen für unser schönes Heimatland Thüringen.“
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
in den Worten Dr. Arnold Paulssens sind sie unüberhörbar, die Euphorie, die Freude über die Landesgründung sowie die Hoffnung, das Schicksal Thüringens nun zum Guten wenden zu können.
 
In der Tat folgten der Bildung des Landes zunächst Jahre des Aufbruchs, in denen die rechtlichen Grundlagen des Freistaats Thüringen geschaffen wurden und die parlamentarische Kultur im öffentlichen Bewusstsein Fuß fasste.
 
In der Verfassung des Landes von 1921 offenbarte sich der Stolz der Thüringer, das historische Erbe des Partikularismus überwunden und einen funktionierenden demokratischen Staat aufgebaut zu haben.
 
Doch eine kontinuierliche Entwicklung war unserem Land nicht vergönnt.
 
Es beschritt vielmehr einen Weg, den tiefe Einschnitte markierten.
 
Diese Einschnitte sind identisch mit den Wendepunkten deutscher und europäischer Geschichte im 20. Jahrhundert.
 
Sie haben die staats- und verfassungsrechtliche Tradition des Landes Thüringen mehrfach gebrochen.
 
Zum ersten Mal 1933, als die Landesverfassung von 1921 Stück für Stück von den Nationalsozialisten zerlegt und durch Reichsgesetze de facto außer Kraft gesetzt wurde.
 
Ein weiteres Mal wurde die staatsrechtliche Tradition unseres Landes 1952 gebrochen, als das Land Thüringen und damit auch die Verfassung von 1946 faktisch abgeschafft wurden.
 
Wenn wir uns heute im Jahr 2010 anschicken, in einem knappen Rückblick die Entwicklung des Freistaats Thüringen in den letzten 90 Jahren nachzuzeichnen, so dürfen wir mit berechtigtem Stolz feststellen:
 
Den antidemokratischen Kräften ist es nur zeitlich begrenzt aber nie in Gänze gelungen, den Willen der Thüringer zur Selbstverwaltung zu unterdrücken.
 
Das Land Thüringen ist nach der Apokalypse von 1945 und nach dem Ende der kommunistischen Diktatur auf den Wunsch der Bevölkerung neu entstanden.
 
Und so können wir in diesem Jahr nicht nur 90 Jahre Land Thüringen feiern, sondern zugleich 20 Jahre Freistaat Thüringen.
 
Ich scheue mich nicht, an dieser Stelle von Dankbarkeit zu sprechen.
 
Ich bin dankbar und glücklich, dass es uns seit fast 20 Jahren wieder möglich ist, als Thüringer im wiedererstandenen Land Thüringen zu leben.
 
Im Gegensatz zu der über Jahrzehnte praktizierten Zentralisierungspolitik, in der regionale Verbundenheit keine prägende Rolle mehr spielte, sind wir heute vom Wert und von der Unverzichtbarkeit eines solchen kulturell fruchtbaren und produktiven „Wir-Gefühls“ überzeugt.
 
Es trägt wesentlich dazu bei, den Platz des Freistaats Thüringen in der Runde der Länder der Bundesrepublik Deutschland mit Selbstbewusstsein auszufüllen.
 
Das Land Thüringen hat im 20. Jahrhundert einen weiten Weg bis zu seiner staatsrechtlichen Einheit und bis zum Sieg der parlamentarischen Demokratie beschreiten müssen.
 
Nunmehr erfreuen sich Demokratie und Rechtsstaat großer Zustimmung in unserem Land.
 
Gerade heute am 1. Mai beweisen wir mit der Aktion „Gesicht zeigen“, welch feste Wurzeln die demokratische Grundhaltung in unserem Land bereits geschlagen hat.
 
Den nationalistischen Parolen der rechtsextremen NPD sowie anderer extremistischer Gruppierungen wollen wir nicht nur an diesem geschichtsträchtigen Tag ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen entgegensetzen.
 
Der Schutz der Menschenwürde verlangt es, dass wir jederzeit entschlossen gegen Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorgehen.
 
Das ist nicht allein Aufgabe des Staates.
 
Die Demokratie lebt von der Unterstützung einer aktiven Bürgergesellschaft, die ihre Missbilligung von Extremismus und Gewalt deutlich artikuliert.
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
 
am 90. Geburtstag Thüringens lässt sich feststellen:
 
Unser Land ist politisch so gefestigt wie nie zuvor in seiner Geschichte.
 
Prof. Mai wird uns dies in seinem Vortrag mit einem historischen Rückblick vor Augen führen.
 
Unserem Land wünsche ich von Herzen, dass sich die gute Entwicklung verstetigen möge.
 
Möge es seinen angestammten Platz in der Mitte Europas mit neuem Selbstbewusstsein sowie geistiger und kultureller Ausstrahlung ausfüllen.
 
Mögen Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur zu neuer Blüte reifen und den altehrwürdigen Traditionen unseres Landes zur Ehre gereichen.
 
In diesem Sinne:
 
Thüringen, ad multos annos!

 


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