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Landtag mit Tradition
Thüringen – Kernland des deutschen Parlamentarismus
In Thüringen tagte die erste frei gewählte Volksvertretung Deutschlands: Am 2. Februar 1817 trat der Landtag des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach zusammen. Damit war im größten thüringischen Teilstaat, geprägt von Großherzog Carl August und seinem Minister Johann Wolfgang von Goethe, ein Ziel verwirklicht, auf das die Menschen in anderen Teilen Deutschlands noch jahrzehntelang warten mussten. Die Verfassung von Sachsen-Weimar-Eisenach aus dem Jahr 1816 schloss als erste in der deutschen Geschichte die vollständige Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Thüringen war trotz seiner Aufgliederung in etliche Kleinstaaten ein Refugium freiheitlicher Gesinnung.
Von hier aus wurde die Schaffung eines geeinten deutschen Verfassungsstaates angestrebt. Davon zeugen das Gothaer Nachparlament zur Frankfurter Nationalversammlung (1849), das Erfurter Unionsparlament (1850), die Gründung der ersten gesamtdeutschen Arbeiterparteien in Eisenach (1869) und Gotha (1875) und schließlich die Weimarer Nationalversammlung (1919). Der Freistaat erweist sich damit als ein Kernland des deutschen Parlamentarismus.
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- Das Fürstenhaus in Weimar.
| Datum | Geschehen |
| 01.05.1920 | Gesetz über die Bildung des Landes Thüringen tritt in Kraft |
| 11.03.1921 | Verabschiedung der Verfassung des Landes Thüringen durch den Landtag (Weimar wird Landeshauptstadt) |
| zwischen 1920 und 1932 | finden sechs Landtagswahlen statt – ein Zeichen für die politischen Turbulenzen in der Weimarer Republik |
| 14. 02. 1933 | letzte Tagung des Thüringer Landtags vor der »Gleichschaltung« durch die Nationalsozialisten |
| 05. 03. 1933 | »gleichgeschalteter« Landtag (keine Landtagswahl, Sitzverteilung entsprechend dem Stimmverhältnis der Reichstagswahl) |
| 20. 10. 1946 | letzte freie Landtagswahl vor 1990. Alle späteren Wahlen fallen unter das Wahlgesetz der DDR vom 9. August 1950. |
| 20. 12. 1946 | Annahme einer neuen Landesverfassung |
| Juli 1952 | Bildung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl, damit Auflösung des Landes Thüringen auf Grundlage der Verwaltungsreform im Gebiet der ehemaligen DDR |
| 03. 10. 1990 | Neubildung des Freistaats Thüringen durch Zusammenlegung der Bezirke Erfurt, Gera und Suhl zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln |
| 14. 10. 1990 | erste freie Landtagswahl nach 44 Jahren und damit die 8. freie Landtagswahl in der Geschichte Thüringens seit 1920 |
| 10. 01. 1991 | Der Landtag beschließt in seiner 8. Sitzung: Erfurt ist Sitz des Thüringer Landtags und die Landeshauptstadt Thüringens. |
| 25. 10. 1993 | Der Landtag verabschiedet auf der Wartburg in Eisenach die Verfassung für den Freistaat Thüringen. |
| 16. 10. 1994 | Wahl des Landtags für die zweite Legislaturperiode nach der Neugründung des Freistaats Thüringen. Im Volksentscheid geben ca. 70 % der Abstimmenden der Verfassung des Freistaats Thüringen ihre Zustimmung. |
| 12. 09. 1999 | Wahl des Landtags für die dritte Legislaturperiode |
| 13. 06. 2004 | Wahl des Landtags für die vierte Legislaturperiode |
| 30. 08. 2009 | Wahl des Landtags für die fünfte Legislaturperiode |