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Der Landtag — Zentrum der Demokratie
Der Thüringer Landtag ist das Zentrum der demokratischen Willensbildung im Freistaat. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin, kontrolliert das Handeln der Regierung und debattiert über wichtige Zukunftsfragen des Landes. Bei den alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über seine Zusammensetzung und damit zugleich über die politische Entwicklung Thüringens.
Der Thüringer Landtag ist ein offenes, bürgernahes Parlament. Er fördert die Transparenz der Politik und das Verständnis demokratischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können sich hier über die unterschiedlichen politischen Positionen der Fraktionen informieren, Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung kennenlernen und sich zum Engagement anregen lassen.
Aus der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993
»Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung. Der Landtag übt die gesetzgebende Gewalt aus, wählt den Ministerpräsidenten, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt, behandelt die in die Zuständigkeit des Landes gehörenden öffentlichen Angelegenheiten und erfüllt die anderen ihm nach dieser Verfassung zustehenden Aufgaben.
Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Jeder Abgeordnete hat die Pflicht, die Verfassung zu achten und seine Kraft für das Wohl des Landes und aller seiner Bürger einzusetzen.«