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Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Februar 2004 (GVBl. S. 237)

Die Bürgerinnen und Bürger Thüringens haben die Möglichkeit, aus eigener Initiative ein Thema auf die Tagesordnung des Thüringer Landtags zu setzen. Sie können auch einen Gesetzentwurf zur Beratung stellen und ihn bei einer Ablehnung durch das Plenum sogar den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen. Die Verfahren dazu heißen Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid.
Eine Broschüre, die ausführlich über diese Instrumente der direkten Demokratie informiert, kann in der Pressestelle der Thüringer Landtags angefordert werden.

Thüringer Gesetz
über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG)

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Thüringer Verordnung
zum Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren vom 29. Juni 2006

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Thüringer Verordnung
zur Änderung der Thüringer Verordnung zum Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren sowie zur Bereinigung des Statistikrechts
(vom 07. Dezember 2011)

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