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Beschlüsse zu Massenpetitionen

Massenpetitionen sind Petitionen, bei denen sich mindestens 50 Personen mit einem identischen Anliegen an den Landtag wenden, ohne dass eine bestimmte Person als Initiator der Petitionen in Erscheinung tritt.
Deshalb kann der Petitionsausschuss beschließen, dass die Personen nicht einzeln, sondern durch Pressemitteilungen oder öffentliche Bekanntmachungen über das Ergebnis des Petitionsverfahrens informiert werden (§ 14 Abs. 1 Petitionsgesetz vom 15.05.2007). Bei den folgenden Massenpetitionen hat sich der Petitionsausschuss für Pressemitteilungen entschieden:

Petitionsausschuss beriet über Massenpetitionen zum Kindertageseinrichtungsgesetz
(Pressemitteilung vom 15.03.2012)


Vorerst keine Schließung des Schulteils Herbsleben des Salza-Gymnasiums Bad Langensalza
(Pressemitteilung vom 20.06.2008)
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Einführung der Niederschlagswassergebühr im Zweckverband Wasser/Abwasser Zeulenroda
(Pressemitteilung vom 05.03.2008)
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Petition zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(Pressemitteilung vom 16.01.2007)
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Petitionsausschuss entscheidet über Massenpetition - Konzeption des Abwasserzweckverbands „Mittlere Unstrut“
(Pressemitteilung vom 13.12.2006)
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Massenpetitionen zu Kommunalabgaben von Bürgern aus Ballhausen und Bad Tennstedt
(Pressemitteilung vom 21.11.2006)
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Weitere Massenpetition zu Kommunalabgaben
(Pressemitteilung vom 13.10.2006)
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