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Petitionsausschuss

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17) und die Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 14) geben jedem das Recht, sich mit einer Bitte oder Beschwerde (= Petition oder Eingabe) an die Volksvertretung zu wenden.

Der Petitionsausschuss entscheidet nach Artikel 65 Absatz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen über die an den Landtag gerichteten Petitionen.

Die Zusammensetzung des Petitionsausschusses entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Plenum. Gegenwärtig gehören dem Petitionsausschuss 11 Abgeordnete an.


Der Petitionsausschuss bearbeitete allein 2012 ca 1.700 Petitionen, die überwiegend im Interesse der Petenten entschieden werden konnten. Jeder Bürger kann sich direkt mit Anliegen an den Ausschuss wenden.

Vorsitzender: Fritz Schröter (CDU)
Stellv. Vorsitzende: Heidrun Sedlacik (DIE LINKE)

Mitglieder des Ausschusses:

Name Fraktion
Heym, Michael CDU
Krauße, Horst CDU
Schröter, Fritz CDU
Wetzel, Siegfried CDU
König, Katharina DIE LINKE
Sedlacik, Heidrun DIE LINKE
Skibbe, Diana DIE LINKE
Kanis, Regine SPD
Lemb, Wolfgang SPD
Untermann, Heinz FDP
Schubert, Jennifer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ansprechpartner:
Referat A 5
Geschäftsbereich des Petitionsausschusses, der Strafvollzugskommission

MinR Rolf Bräutigam
Tel.: 0361 3772050
petitionsausschuss{at}landtag.thueringen{punkt}de

Kontakt:
Thüringer Landtag
Petitionsausschuss
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt

Tel.: 0361 37 72076
Fax: 0361 37 71050
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