Pflichtangaben gemäß § 42 a i.V.m. § 42 c ThürAbgG
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Landtag:
- Erster Stadtrat, Stadtverwaltung Waltershausen
Vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten in Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts - mit Ausnahme der Mandate der Gebietskörperschaften:
- Mitglied der Versammlung; Thüringer Landesmedienanstalt
Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags.*
- Mitglied des Verwaltungsrats, Kreissparkasse Gotha
Etwaiges zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb des anzeigepflichtigen Betrags.*
- Stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main
zu versteuerndes Einkommen: jährlich Stufe 3 (7.001 € -15.000 €)
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Dr. Werner Pidde: www.werner-pidde.de
*Hierbei handelt es sich um einen Hinweis der Redaktion: Diese Formulierung umfasst die Variante, dass für die angegebene Tätigkeit gar kein Einkommen vorliegt sowie die Variante, dass das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1.000 Euro im Monat bzw. in der Summe den Betrag von 10.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Von den Einkünften wird der Aufwendungsersatz, der zur Erstattung nachgewiesener Kosten gewährt wird, nicht erfasst.